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Vertrag zugunsten Dritter, Witwenpension - Aufklärungspflichten bei Übertragungen auf Pensionskasse - OGH 7.5.2008, 9 ObA 87/07w

25. LfgOktober 2008

52.1.1.Nr.10

§ 881 Abs. 2 ABGB
§ 1295 ABGB

1. Der Arbeitgeber ist gegenüber seinen ehemaligen Arbeitnehmern im Zusammenhang mit Vorschlägen, die auf seine Befreiung von weiteren direkten Leistungsverpflichtungen aus einer Pensionsvereinbarung hinauslaufen, zur umfassenden Aufklärung verpflichtet.

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