52.1.1.Nr.9
§ 871 ABGB
§ 1157 ABGB
§ 3 Abs. 2 BPG
1. Wer selbst in seiner beruflichen Eigenschaft (im Anlassfall als Finanzdirektor) federführend an der Vorbereitung der Übertragung der bestehenden Pensionszusagen an eine Pensionskasse beteiligt und dem daher die Absicht, ein beitragsorientiertes Pensionssystem zu schaffen, völlig klar ist, kann sich hinsichtlich der in diesem Zuge erfolgten eigenen Übertragungsvereinbarung nicht auf Aufklärungsmängel des Arbeitgebers berufen.

