52.1.1.Nr.6
§ 914 ABGB
§ 915 ABGB
§ 3 Abs. 1 Z 2, Abs. 3 BPG
§ 48 PKG
1. Enthält eine Übertragungsvereinbarung nur die zu einem bestimmten Stichtag berechnete Pensionskassenpension und keinen Betrag hinsichtlich des zu überweisenden Deckungserfordernisses, verpflichtet die ergänzende Vertragsauslegung den übertragenden früheren Dienstgeber zur jeweiligen Differenzleistung auf die Pensionskassenpension, soweit diese später durch eine ohne Einbindung der Pensionisten, aber mit Einbindung des Dienstgebers erfolgte Geschäftsplanänderung verringert wird.

