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Geltung als Konkurrenzklausel? - Unterschreitung der besonderen Entgeltgrenze? - OGH 29.6.2022, 8 ObA 50/22v

67. LfgOktober 2022

51.3.1.Nr.6

§ 36 Abs. 1 und 2 AngG

1. Wird einem Angestellten im Arbeitsvertrag untersagt, „für die Dauer eines Jahres nach Beendigung des Dienstverhältnisses Objekte, Abgeber sowie Kauf- bzw. Mietinteressenten, mit denen der Dienstnehmer im Laufe seines Beschäftigungsverhältnisses im geschäftlichen Kontakt stand, weiter - selbstständig oder unselbstständig - zu betreuen, abzuwerben oder einem Dritten in welcher Art auch immer zuzuführen“, handelt es sich um eine Kundenschutzklausel.

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