51.3.1.Nr.3
§ 36 Abs 1 Z. 3 AngG
§ 914 ABGB
§ 915 ABGB
1. Im Zweifel hat jene Auslegung den Vorzug, die eine wirksame und sinnvolle Anwendung der strittigen Bestimmung ermöglicht.
51.3.1.Nr.3
§ 36 Abs 1 Z. 3 AngG
§ 914 ABGB
§ 915 ABGB
1. Im Zweifel hat jene Auslegung den Vorzug, die eine wirksame und sinnvolle Anwendung der strittigen Bestimmung ermöglicht.
