51.1.1.Nr.3
§ 36 Abs. 2 AngG
§ 38 AngG
Art. X Abs. 2 Z 10 BGBl. I Nr. 35/2006
1. Die in § 36 Abs. 2 AngG vorgesehenen weiteren Einschränkungen hinsichtlich der Höhe des Entgelts im letzten Monat gelten für die Wirksamkeit einer vor der Novelle BGBl I 35/2006 vereinbarten Konkurrenzklausel noch nicht.

