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Wirtschaftlicher Druck? - OGH 23.3.2010, 8 ObA 7/10b

30. LfgJuni 2010

50.4.1.Nr.4

§ 870 ABGB
§ 871 ABGB
§ 1380 ABGB

1. Ein Dienstnehmer kann sich schon während des aufrechten Dienstverhältnisses auch über an sich unverzichtbare Ansprüche wirksam vergleichen, wenn dadurch strittige oder zweifelhafte Ansprüche bereinigt werden.

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