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Abfertigungsverzicht bei Auflösungsvereinbarung - OGH 27.3.2002, 9 ObA 301/01g

6. LfgJuli 2002

50.2.2.Nr.1

§ 23 AngG
§ 40 AngG
§ 1380 ABGB
§ 1385 ABGB
§ 1444 ABGB

1. Wurde im Rahmen einer Auflösungsvereinbarung am 8.11. 1999 zum 30.4.2000 mit einem seit 1.3.1997 im Dienstverhältnis stehenden Angestellten auch der Passus vereinbart, wonach mit dieser Vereinbarung sämtliche Ansprüche des Dienstnehmers aus seinem Dienstverhältnis endgültig erledigt und verglichen seien, ist der darin liegende Verzicht auf die Abfertigung, deren Anspruch erst mit der tatsächlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses entstehen konnte, nach § 40 AngG unwirksam.

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