50.2.1.Nr.4
§ 914 ABGB
§ 1380 ABGB
§ 1385 ABGB
§ 1444 ABGB
1. Eine aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses getroffene abschließende Regelung über die gegenseitigen Ansprüche ist als Vergleich anzusehen, da die Vereinbarung auch zumindest noch ungewisse Rechte umfasst.

