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im Gerichtsverfahren - OGH 29.4.1998, 9 ObA 99/98v

1. LfgJuni 2000

49.7.2.Nr.1

§ 1497 ABGB

1. Nach ständiger Judikatur erstreckt sich bei Geltendmachung eines Teilbetrages die Unterbrechungswirkung der Klage lediglich auf diesen Anspruchsteil.

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