49.6.3.Nr.3
§ 1478 ABGB
§ 1480 Satz 1 ABGB
§ 1489 ABGB
Art 140 Abs. 7 B-VG
1. Die auf Nicht-Anlassfälle erstreckte Verfassungswidrigkeit benachteiligender Ruhegenussbemessungen stellt kein objektives Hindernis der Verjährung gemäß ABGB dar.
49.6.3.Nr.3
§ 1478 ABGB
§ 1480 Satz 1 ABGB
§ 1489 ABGB
Art 140 Abs. 7 B-VG
1. Die auf Nicht-Anlassfälle erstreckte Verfassungswidrigkeit benachteiligender Ruhegenussbemessungen stellt kein objektives Hindernis der Verjährung gemäß ABGB dar.
