49.6.3.Nr.2
§ 879 ABGB
§ 1162d ABGB
§ 34 AngG
§ 17 Satzung Fußball-Bundesliga
§ 21 Satzung Fußball-Bundesliga
1. Die Zulässigkeit von Schlichtungsklauseln zur allfälligen Bereinigung arbeitsrechtlicher Streitigkeiten wird - vorausgesetzt sie enthalten ausreichend bestimmte Regelungen - regelmäßig bejaht.

