49.6.2.Nr.3
§ 50 Tiroler L-VBG
§ 60 Tiroler L-VBG
§ 62 Abs. 5 Tiroler L-VBG
§ 27 VBG
§ 1494 ff ABGB
§ 4 Abs. 5 UrlG
1. Kann ein Arbeitnehmer infolge Krankenstandes bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses seinen Urlaub nicht verbrauchen, ist dessen Verjährung nach den allgemeinen Grundsätzen des ABGB (§§ 1494 ff) seit Beginn des Krankenstandes gehemmt und die Verjährungsfrist kann bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht ablaufen.

