49.6.2.Nr.2
§ 4 Abs. 2 und 5 UrlG
§ 1494 ff ABGB
1. Der Beginn des Laufs der Verjährungsfrist setzt die objektive Möglichkeit der Geltendmachung des Anspruchs voraus.
49.6.2.Nr.2
§ 4 Abs. 2 und 5 UrlG
§ 1494 ff ABGB
1. Der Beginn des Laufs der Verjährungsfrist setzt die objektive Möglichkeit der Geltendmachung des Anspruchs voraus.
