49.6.1.Nr.2
§ 1495 Satz 1 ABGB
§ 61 Abs. 1 GmbHG
1. Im Falle von Ansprüchen gegen eine GmbH als Arbeitgeberin geht es auch bei einer Ehe mit einem Alleingeschäftsführer nicht um Ansprüche oder Forderungen zwischen Ehegatten, sondern um Ansprüche aus einem Dienstverhältnis zu einer juristischen Person.

