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Anmeldung im Konkurs und bei IAF-Service GmbH - OGH 29.6.2005, 9 ObA 63/05p

16. LfgOktober 2005

49.6.1.Nr.1

§ 34 Abs. 1 AngG
§ 9 Abs. 1 KO
§ 7 Abs. 1 IESG

1. Die Unterbrechung der Verjährung nach § 9 Abs. 1 KO durch die Anmeldung einer Forderung im Konkurs tritt nur unter der Voraussetzung ein, dass die Forderung im Prüfungsverfahren nicht bestritten wird.

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