49.5.3.Nr.2
§ 6 VBG
1. Dem von einer rechtswidrigen Versetzung betroffenen Vertragsbediensteten stehen dieselben Rechtsschutzmöglichkeiten offen wie im allgemeinen Arbeitsrecht.
49.5.3.Nr.2
§ 6 VBG
1. Dem von einer rechtswidrigen Versetzung betroffenen Vertragsbediensteten stehen dieselben Rechtsschutzmöglichkeiten offen wie im allgemeinen Arbeitsrecht.
