49.5.3.Nr.1
§ 101 ArbVG
1. Die Unwirksamkeit einer Versetzung wegen fehlender Zustimmung des Betriebsrates kann nach der Rsp nicht zeitlich unbegrenzt geltend gemacht werden.
49.5.3.Nr.1
§ 101 ArbVG
1. Die Unwirksamkeit einer Versetzung wegen fehlender Zustimmung des Betriebsrates kann nach der Rsp nicht zeitlich unbegrenzt geltend gemacht werden.
