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Unterentlohnung: künftiger SV-Pensionsschaden Fristbeginn Feststellungsklage - OGH 22.9.2010, 8 ObA 66/09b

32. LfgFebruar 2011

49.3.4.Nr.5

§ 1293 ABGB
§ 1304 ABGB
§ 1489 Satz 1 ABGB
§ 49 Abs. 1 ASVG
§ 58 Abs. 2 ASVG
§ 68 Abs. 1 und 2 ASVG
§ 225 Abs. 1 Z 1 ASVG
§ 228 ZPO

1. Für ein Feststellungsinteresse iSd § 228 ZPO genügt die Möglichkeit, dass das schädigende Ereignis den Eintritt eines künftigen Schadens verursachen könnte, außer für bereits verjährte Forderungen.

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