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Wirkung bloßer Feststellungsklagen, Unkenntnis - OGH 15.4.2004, 8 ObA 105/03d

13. LfgOktober 2004

49.3.1.Nr.5

§ 1478 Satz 2 ABGB
§ 1489 ABGB

1. Eine Feststellungsklage unterbricht die Verjährung nur hinsichtlich des geltend gemachten Rechtsverhältnisses und der daraus abgeleiteten Ansprüche.

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