49.3.1.Nr.5
§ 1478 Satz 2 ABGB
§ 1489 ABGB
1. Eine Feststellungsklage unterbricht die Verjährung nur hinsichtlich des geltend gemachten Rechtsverhältnisses und der daraus abgeleiteten Ansprüche.
49.3.1.Nr.5
§ 1478 Satz 2 ABGB
§ 1489 ABGB
1. Eine Feststellungsklage unterbricht die Verjährung nur hinsichtlich des geltend gemachten Rechtsverhältnisses und der daraus abgeleiteten Ansprüche.
