49.2.3.Nr.18
§ 2 Abs. 2 Z 2 ArbVG
Art. XII Z 2 Arbeiter-KollV Güterbeförderung
1. Kollektivvertragliche Verfallsklauseln - auch solche, die Schadenersatzansprüche des Arbeitgebers erfassen - umfassen nur Ansprüche, die in einem spezifischen und typischen Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen.

