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rückumgewandelter Zeitausgleich - OGH 17.2.2005, 8 ObA 35/04m

15. LfgJuni 2005

49.2.3.Nr.14

Pkte. 4b, 4c und 6e KollV Arbeiter Gastgewerbe
§ 10 Abs. 1 Z 2 AZG
§ 19f Abs. 2 AZG

1. Ist dem Vorbringen zum Verfallseinwand - sei es auch an anderer Stelle - unmissverständlich zu entnehmen, dass er sich ausschließlich auf Pkt. 4.b des KollV berufen hat, ist die Anwendung der Verfallsbestimmung des Pkt. 6.e durch sein Vorbringen nicht gedeckt und daher unzulässig.

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