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Provisionen und Buchauszug - OGH 27.9.2017, 9 ObA 83/17x

53. LfgFebruar 2018

49.2.1.Nr.36

§ 10 Abs. 4 und 5 AngG
§ 34 AngG
§ 40 AngG
§ 1486 Z. 5 ABGB
§ 11 Abs. 2 KVA (KollV Außendienst Versicherungen)

1. Nach § 11 Abs. 2 KVA können Provisionsabrechnungen nur binnen 12 Monaten nach Empfangnahme der Abrechnung schriftlich beanstandet werden; nicht bemängelte Abrechnungen gelten als genehmigt.

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