49.2.1.Nr.26
Pkt. XX.1 Arbeiter-KollV Metallindustrie
§ 1486 Z 5 ABGB
§ 1489 ABGB
§ 134 StGB
1. Auch Rückforderungsansprüche des Arbeitgebers für irrtümlich geleistete Entgelte (im Anlassfall zweifache Überweisung der gesetzlichen Abfertigung) unterliegen der dreijährigen Verjährungsfrist für Entgelte.

