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“Elektrohelfer„ anstelle ausgeübter höherer Tätigkeiten als Elektroinstallationstechniker und Betriebselektriker? - OGH 31.5.2023, 9 ObA 28/23t

70. LfgOktober 2023

48.1.1.Nr.14

§ 1163 Abs. 1 Satz 1 ABGB

1. Gemäß § 1163 Abs. 1 Satz 1 ABGB ist dem Dienstnehmer bei Beendigung des Dienstverhältnisses auf sein Verlangen ein schriftliches Zeugnis über die Dauer und Art der Dienstleistung auszustellen.

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