47.3.2.Nr.1
§ 1155 ABGB
1. Für Fehlstunden des Arbeitnehmers aus einem einverständlichen frühzeitigen Zusperren des Lokals ist ein Lohnabzug unberechtigt, wenn keine Vereinbarung über das Abarbeiten von Minusstunden und über eine Durchrechnung der Wochenarbeitszeit getroffen wurde.

