47.2.2.Nr.8
§ 19e Abs. 2 AZG
§ 27 AlVG
1. Die Zuschlagsausnahme des § 19e Abs. 2 AZG ist auf Arbeitnehmerkündigungen, die keine Deckung in der Altersteilzeitvereinbarung finden, zu erstrecken.
47.2.2.Nr.8
§ 19e Abs. 2 AZG
§ 27 AlVG
1. Die Zuschlagsausnahme des § 19e Abs. 2 AZG ist auf Arbeitnehmerkündigungen, die keine Deckung in der Altersteilzeitvereinbarung finden, zu erstrecken.
