46.1.1.Nr.5
§ 4 Abs. 1 UrlG
§ 10 Abs. 1 und 3 UrlG
1. Nach Aufhebung des § 9 UrlG aF durch das ARÄG 2000 besteht abgesehen vom Rechtsmissbrauch keine Obliegenheit des Arbeitnehmers, den Urlaub in einer längeren Kündigungsfrist zu verbrauchen.
46.1.1.Nr.5
§ 4 Abs. 1 UrlG
§ 10 Abs. 1 und 3 UrlG
1. Nach Aufhebung des § 9 UrlG aF durch das ARÄG 2000 besteht abgesehen vom Rechtsmissbrauch keine Obliegenheit des Arbeitnehmers, den Urlaub in einer längeren Kündigungsfrist zu verbrauchen.
