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Gültiger Vollübertritt Anfang 2003? OGH 22.2.2022, 8 ObA 7/22w

67. LfgOktober 2022

45.13.1.Nr.11

§ 47 Abs. 3 BMSVG
Art. 6 Abs. 1 EMRK

1. Die Beweislastverteilung kommt erst und nur dann zum Tragen, wenn ein Beweis für die strittige, entscheidungswesentliche Tatsache nicht erbracht werden kann.

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