45.13.1.Nr.5
§ 46 Abs. 1 BMSVG
§ 47 Abs. 1, 2, 3 BMSVG
1. Wie bei vor dem 1.1.2003 bestehenden Altverträgen konnte auch bei vor dem 1.1.2003 neu abgeschlossenen Vertrag die Geltung des BMSVG ab 1.1.2003 wirksam vereinbart werden.
45.13.1.Nr.5
§ 46 Abs. 1 BMSVG
§ 47 Abs. 1, 2, 3 BMSVG
1. Wie bei vor dem 1.1.2003 bestehenden Altverträgen konnte auch bei vor dem 1.1.2003 neu abgeschlossenen Vertrag die Geltung des BMSVG ab 1.1.2003 wirksam vereinbart werden.
