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Anfechtbarkeit Übertragungsvereinbarung - Arglistige Täuschung über Kündigungsabsicht - OGH 27.9.2013, 9 ObA 83/13s

41. LfgFebruar 2014

45.13.1.Nr.3

§ 47 BMSVG
§ 870 ABGB

1. Arglistig herbeigeführte Übertrittsvereinbarungen in die Abfertigung Neu sind nach § 870 ABGB anfechtbar.

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