45.13.1.Nr.1
§ 6 Abs. 2 BMSVG
§ 17 Abs. 1 Z 1 BMSVG
§ 1431 ABGB
§ 1437 ABGB
§ 69 ASVG
§ 107 ASVG
1. Die Beurteilung eines Anspruchs der Vorsorgekasse auf Rückforderung einer ausbezahlten Abfertigung Neu hat allein nach arbeitsrechtlichen Kriterien zu erfolgen.

