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Kleinkindteilzeit: Weiterlaufende Teilzeit nach Elternteilzeit - Gesundes Kind über dem 7. Lebensjahr Bemessung nach durchschnittlicher OGH 17.12.2018, 9 ObA 102/18t

57. LfgJuni 2019

45.9.1.Nr.3

§ 14 Abs. 2 Z 2, Abs. 4 (nun Abs. 1 bzw. 3) AVRAG
§ 158 ABGB
§ 160 Abs. 1 ABGB
§ 15h Abs. 1 MSchG
§ 15i MSchG

1. Vereinbarte man für die Zeit unmittelbar nach der Karenz eine unbefristete Teilzeit und lief diese ohne weitere Gespräche auch nach vollendetem 7. Lebensjahr des Kindes einfach weiter, wurde der Arbeitnehmerin aus objektiver Sicht die Möglichkeit gegeben, ihr Kind zu betreuen.

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