45.8.1.Nr.15
§ 6 Abs. 1 AngG
§ 23 Abs. 1 AngG
§ 1152 ABGB
1. Der Lohnanspruch des Arbeitnehmers richtet sich grundsätzlich auf einen Bruttobetrag, der Arbeitgeber schuldet daher eine Bruttovergütung.
45.8.1.Nr.15
§ 6 Abs. 1 AngG
§ 23 Abs. 1 AngG
§ 1152 ABGB
1. Der Lohnanspruch des Arbeitnehmers richtet sich grundsätzlich auf einen Bruttobetrag, der Arbeitgeber schuldet daher eine Bruttovergütung.
