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Nettolohnvereinbarung? - OGH 28.4.2014, 8 ObA 25/14f

43. LfgOktober 2014

45.8.1.Nr.15

§ 6 Abs. 1 AngG
§ 23 Abs. 1 AngG
§ 1152 ABGB

1. Der Lohnanspruch des Arbeitnehmers richtet sich grundsätzlich auf einen Bruttobetrag, der Arbeitgeber schuldet daher eine Bruttovergütung.

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