45.8.1.Nr.13
§ 23 Abs. 1 AngG
1. Essensgutscheine iSd § 3 Abs. 1 Z 17 EStG 1988 sind trotz weiter Auslegung des Entgeltbegriffs nicht in die Bemessungsgrundlage für die Abfertigung einzubeziehen.
45.8.1.Nr.13
§ 23 Abs. 1 AngG
1. Essensgutscheine iSd § 3 Abs. 1 Z 17 EStG 1988 sind trotz weiter Auslegung des Entgeltbegriffs nicht in die Bemessungsgrundlage für die Abfertigung einzubeziehen.
