45.4.1.Nr.1
§ 23 Abs. 6 AngG
1. Die Todfallsabfertigung nach § 23 Abs. 5 AngG gebührt dem (im Anlassfall 33-jährigen) Sohn eines im Arbeitsverhältnis Verstorbenen nicht, wenn im Zeitpunkt des Todes infolge Selbsterhaltungsfähigkeit kein Unterhaltsanspruch besteht.

