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Zeitablauf im öffentlichen Dienst - Wiederholte Befristungen Vertragsbedienstete - OGH 24.4.2013, 9 ObA 142/12s

40. LfgOktober 2013

45.2.2.Nr.15

§ 48 Abs. 2 Z 3 Wr. VBO 1995
§ 3 Z 2 Anhang RL 1999/70/EG
§ 4 Z 1 Anhang RL 1999/70/EG
zur Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge
§ 23 Abs. 1 letzter Satz AngG

1. Nach § 48 Abs. 2 Z 3 VBO 1995 gebührt bei einem auf bestimmte Zeit eingegangenen Dienstverhältnis, das durch Zeitablauf endet, keine Abfertigung.

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