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Ursächlichkeit anderweitiger Verdienstmöglichkeiten Parallele Nebenbeschäftigungen, Gesellschaftergewinne? - OGH 21.10.2020, 9 ObA 92/20z

62. LfgFebruar 2021

44.9.2.Nr.5

§ 29 Abs. 1 AngG
§ 1162b ABGB

1. Aus § 29 AngG ist wie aus dem inhaltsgleichen § 1162b ABGB der allgemeine Grundsatz abzuleiten, dass ein Arbeitnehmer finanziell so zu stellen ist, als wäre sein Arbeitsverhältnis ordnungsgemäß aufgelöst worden.

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