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Sonderfall begünstige Behinderte - OGH 24.10.2005, 9 ObA 97/05p

17. LfgFebruar 2006

44.5.2.Nr.2

§ 8 Abs. 2 BEinstG
§ 1158 Abs. 3 ABGB
§ 1162b ABGB
§ 21 AngG
§ 29 AngG

1. Die Kündigungsentschädigung des begünstigten Behinderten ist nach stRsp jedenfalls unter Bedachtnahme auf eine Kündigungsfrist von sechs Monaten zu bemessen, sofern nicht auf Grund von Gesetz, Kollektivvertrag oder Arbeitsvertrag eine längere Kündigungsfrist besteht.

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