44.2.3.Nr.2
§ 14 Abs. 2 lit. d erster Fall BAG
§ 43 Abs. 3 GewO
§ 44 GewO
§ 85 Z 7 GewO
§ 1162b ABGB
§ 25 IO
1. Bei auch nur kurzfristigem Fortbetrieb durch den Insolvenzverwalter tritt die Voraussetzung einer ex-lege-Endigung nach § 14 Abs. 2 lit. d BAG erst mit Einlangen des Verzichts auf das Fortbetriebsrecht bei der Behörde ein.

