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Überhöhte VertragsAustritt ohne vorheriges Abhilfebegehren - OGH 24.11.2010, 9 ObA 113/10y

32. LfgFebruar 2011

43.6.1.Nr.16

§ 26 Z 3 AngG
§ 9 Abs. 4 AZG

1. Bewusste und systematische Verletzungen der Arbeitszeitvorschriften stellen einen Austrittsgrund dar.

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