43.6.1.Nr.16
§ 26 Z 3 AngG
§ 9 Abs. 4 AZG
1. Bewusste und systematische Verletzungen der Arbeitszeitvorschriften stellen einen Austrittsgrund dar.
43.6.1.Nr.16
§ 26 Z 3 AngG
§ 9 Abs. 4 AZG
1. Bewusste und systematische Verletzungen der Arbeitszeitvorschriften stellen einen Austrittsgrund dar.
