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Offene Diensterfindungsvergütungen, zu kurze Nachfrist bei bloß objektiver Rechtswidrigkeit - OGH 2.2.2005, 9 ObA 7/04a

15. LfgJuni 2005

43.6.1.Nr.7

§ 26 Z 2 AngG

1. Durch eine bloß objektive Rechtswidrigkeit, insbesondere wenn über das Bestehen eines Anspruches verschiedene Rechtsmeinungen vertreten werden können und daher der Ausgang eines hierüber zu führenden Rechtsstreites nicht absehbar ist, wird § 26 Z 2 AngG nicht erfüllt.

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