43.5.2.Nr.11
§ 15 AngG
§ 26 Z 2 AngG
1. Selbst bei nicht ordnungsgemäßer Erbringung der Arbeitsleistung steht dem Arbeitgeber kein Entgeltrückbehaltungsrecht zu. Er darf auch nur unter bestimmten Voraussetzungen mit Gegenforderungen aufrechnen.
43.5.2.Nr.11
§ 15 AngG
§ 26 Z 2 AngG
1. Selbst bei nicht ordnungsgemäßer Erbringung der Arbeitsleistung steht dem Arbeitgeber kein Entgeltrückbehaltungsrecht zu. Er darf auch nur unter bestimmten Voraussetzungen mit Gegenforderungen aufrechnen.
