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Entgeltvorenthaltung, verspätete Überweisungen - OGH 26.6.2003, 8 ObA 24/03t

11. LfgFebruar 2004

43.5.2.Nr.11

§ 15 AngG
§ 26 Z 2 AngG

1. Selbst bei nicht ordnungsgemäßer Erbringung der Arbeitsleistung steht dem Arbeitgeber kein Entgeltrückbehaltungsrecht zu. Er darf auch nur unter bestimmten Voraussetzungen mit Gegenforderungen aufrechnen.

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