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Jahrelange verspätete Gehaltszahlungen - OGH 20.12.2001, 8 ObA 146/01f

6. LfgJuli 2002

43.5.2.Nr.7

§ 15 AngG
§ 26 Z 2 erster Fall AngG
§ 40 AngG
§ 879 ABGB

1. Vereinbarungen über eine Fälligkeit des Gehalts zu einem späteren Zeitpunkt als am Schluss eines jeden Kalendermonats, sind iVm §§ 15, 40 AngG gemäß § 879 ABGB nichtig.

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