43.2.4.Nr.1
§ 82a GewO 1859
§ 26 AngG
1. Wie bei der Entlassung muss der Arbeitnehmer in der Austrittserklärung einen Grund nicht nennen und ist es auch zulässig, einen Austrittsgrund nachzuschieben.
43.2.4.Nr.1
§ 82a GewO 1859
§ 26 AngG
1. Wie bei der Entlassung muss der Arbeitnehmer in der Austrittserklärung einen Grund nicht nennen und ist es auch zulässig, einen Austrittsgrund nachzuschieben.
