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Strafanzeige bzw. deren Rücknahme - OGH 13.10.1999, 9 ObA 205/99h

1. LfgJuni 2000

43.2.3.Nr.1

§ 870 ABGB

1. Eine Kündigung (im Anlassfall ausdrücklich ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist) kann wie jedes andere Rechtsgeschäft nach den allgemeinen Regeln angefochten werden.

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