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Schlüssiger Austritt? Rechtsfolgewille? Widerrufbar durch anschließende Krankmeldung? - OGH 13.12.2023, 8 ObA 77/23s

72. LfgJuni 2024

43.1.2.Nr.16

§ 863 ABGB
§ 1162a ABGB

1. Sowohl die Kündigung als auch der Austritt kann auch schlüssig im Sinne des § 863 ABGB ausgesprochen werden.

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