43.1.2.Nr.13
§ 863 ABGB
§ 1162 ABGB
§ 1162a ABGB
1. Austrittserklärungen können zwar auch konkludent (§ 863 ABGB) erfolgen, doch darf das Verhalten unter Berücksichtigung aller Umstände keinen vernünftigen Grund übrig lassen, an der auf die vorzeitige Auflösung des Arbeitsverhältnisses gerichteten Absicht zu zweifeln.

