42.7.4.Nr.1
§ 29 AngG
§ 1162b ABGB
§ 15 Abs. 1 MSchG
1. Wird eine Arbeitnehmerin, die dem Arbeitgeber bereits von ihrer Schwangerschaft Mitteilung gemacht hat, dennoch (ungerechtfertigt und ohne Zustimmung des Gerichts) entlassen und entscheidet sie sich statt des Fortbestandes für die Kündigungsentschädigung, soll sie das bekommen, was ihr ohne Auflösung zugekommen wäre.

