42.7.1.Nr.1
§ 152 ABGB
§ 154 Abs. 2 ABGB
§ 865 letzter Satz ABGB
§ 1162b ABGB
§ 15 Abs. 1, 2 und 4 lit. b BAG
§ 12 MSchG
1. Nach gesicherter Rechtsprechung hat der Bestandschutz genießende ungerechtfertigt entlassene Lehrling das Wahlrecht, auf der Fortsetzung des Lehrverhältnisses zu beharren, oder die Entlassung gegen sich gelten zu lassen und Ersatzansprüche nach § 1162b ABGB geltend zu machen.

